BA testet „Klara“ im Telefon-Service
Die Bundesagentur für Arbeit führt schrittweise eine KI-Sprachassistenz für Anrufe bei den Agenturen für Arbeit ein. Die Änderung betrifft den Telefon-Service; rechtsverbindliche Entscheidungen treffen weiterhin Beschäftigte der BA.
Pilotprojekt seit 22. September 2026 · erweiterte Funktionen zunächst nur in vier Ländern
Was bundesweit geschieht
„Klara“ begrüßt Anrufende, informiert über die Datenverarbeitung und kann Identifikationsmerkmale wie Kundennummer und Postleitzahl aufnehmen. Der bundesweite Einstieg begann am 22. September 2026.
Wo Klara bereits Fragen beantwortet
Automatische Antworten auf ausgewählte Standardanliegen, etwa allgemeine Auskünfte zum Arbeitslosengeld, werden in Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland getestet. NRW gehört noch nicht zu dieser Stufe. Komplexe Fragen werden zusammen mit den bereits aufgenommenen Angaben an das Service-Center weitergeleitet.
Was das System nicht entscheidet
Die Sprachassistenz trifft keine rechtsverbindlichen Entscheidungen über Anträge oder Leistungen. Die BA kündigt personalisierte Funktionen für spätere Ausbaustufen an; sie sind deshalb noch nicht überall verfügbar.
Allgemeine Informationen zum Veröffentlichungszeitpunkt. Individuelle Umstände und Vorgaben der zuständigen Stelle können zusätzliche Unterlagen oder Schritte erfordern.
