NRW: Wiederbelebungstraining ist seit dem Schuljahr 2026/2027 an Schulen verpflichtend
Die Ausbildung in Laienreanimation ist ein verpflichtender Bestandteil des Schullebens an allgemeinbildenden Schulen in NRW. Sie richtet sich an die Klassen 7 bis 9 an rund 2.100 Schulen.
Seit dem Schuljahr 2026/2027 in NRW verbindlich
Was vorgeschrieben ist
Die Schülerinnen und Schüler sollen mindestens einmal eine 90-minütige Schulung erhalten und dabei die Herzdruckmassage bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand erlernen. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich.
So wird die Vorgabe umgesetzt
Die Schulen organisieren die Ausbildung mit Unterstützung von Lehrkräften, Hilfsorganisationen und medizinischen Partnern. Die Mitteilung nennt keinen einheitlichen Kurstermin für alle Schulen; die konkrete Planung erfolgt an der jeweiligen Schule.
Allgemeine Informationen zum Veröffentlichungszeitpunkt. Individuelle Umstände und Vorgaben der zuständigen Stelle können zusätzliche Unterlagen oder Schritte erfordern.
