Praktischer Ratgeber
Wohngeld: Unterlagen und Formulare
Stand des Ausgangstexts: 2. September 2026 · Allgemeine Informationen
Wohngeld kann Mietern und Eigentümern selbst genutzten Wohnraums zustehen. Anspruch und Höhe hängen vor allem von Haushalt, Einkommen und Wohnkosten ab.
Unterlagen und Angaben vorbereiten
- Ausgefüllter und unterschriebener Wohngeldantrag
- Ausweis und gegebenenfalls Meldenachweis
- Mietvertrag
- Aktueller Mietnachweis; je nach Fall Nebenkostenabrechnung, Mietänderung oder Zahlungsbeleg
- Aktuelle Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder: Abrechnungen, Arbeitgeberbescheinigung, Renten oder andere Leistungen
- Aktuelle Bescheide zu Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld oder anderen Einkünften, falls vorhanden
- Nachweise zu Unterhalt, Zinsen oder anderen Kapitalerträgen, falls vorhanden
- Besondere Unterlagen wie Schwerbehindertenausweis oder Pflegeleistungen, soweit zutreffend
Wichtiger Hinweis
Nach Angaben der Stadt Rheda-Wiedenbrück wird Wohngeld grundsätzlich ab dem ersten Tag des Antragsmonats bewilligt. Für die Weiterbewilligung empfiehlt die Stadt einen Antrag ungefähr zwei Monate vor Ende des laufenden Zeitraums.
Amtliche Quellen und Formulare
MietzuschussantragVerdienstbescheinigung: vom Arbeitgeber auszufüllenVermieterbescheinigung: vom Vermieter auszufüllenWohngeldstelle Rheda-WiedenbrückOffizielles NRW-PortalDie Stadt verlangt Kopien statt Originalen. Die endgültige Liste hängt von Haushalt, Einkommensart und Anforderungen der zuständigen Stelle ab.
