Alle Nachrichten

Sozialbeiträge 2027: BMAS legt höhere Rechengrößen vor

Das BMAS hat den Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen für 2027 veröffentlicht. Die Grenzen sollen bundesweit steigen; bei Beschäftigten mit höheren Einkommen könnte dadurch ein größerer Teil des Gehalts beitragspflichtig werden.

Stand der Information

Verordnungsentwurf für 2027 · Bundesregierung und Bundesrat müssen noch zustimmen

Die wichtigsten vorgeschlagenen Werte

  • Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung: 6.375 € monatlich / 76.500 € jährlich.
  • Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung: 8.850 € monatlich / 106.200 € jährlich.
  • Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung: 7.012,50 € monatlich / 84.150 € jährlich.

Was diese Grenzen bedeuten

Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht der Beitrag selbst, sondern der höchste Gehaltsanteil, auf den der Beitragssatz angewendet wird. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze bestimmt, ab welchem Einkommen Beschäftigte bei erfüllten Voraussetzungen aus der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht ausscheiden können.

Status und Anwendung

Die Werte sind für 2027 vorgesehen und gelten noch nicht. Zunächst muss die Bundesregierung den Entwurf beschließen, danach ist die Zustimmung des Bundesrates nötig. Die konkrete Auswirkung auf das Nettogehalt hängt von Einkommen, Versicherungsstatus und Beitragssätzen ab.

Amtliche QuelleBMAS · Sozialversicherungsrechengrößen 2027

Quelle veröffentlicht am:

Allgemeine Informationen zum Veröffentlichungszeitpunkt. Individuelle Umstände und Vorgaben der zuständigen Stelle können zusätzliche Unterlagen oder Schritte erfordern.