Sozialbeiträge 2027: BMAS legt höhere Rechengrößen vor
Das BMAS hat den Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen für 2027 veröffentlicht. Die Grenzen sollen bundesweit steigen; bei Beschäftigten mit höheren Einkommen könnte dadurch ein größerer Teil des Gehalts beitragspflichtig werden.
Verordnungsentwurf für 2027 · Bundesregierung und Bundesrat müssen noch zustimmen
Die wichtigsten vorgeschlagenen Werte
- Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung: 6.375 € monatlich / 76.500 € jährlich.
- Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung: 8.850 € monatlich / 106.200 € jährlich.
- Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung: 7.012,50 € monatlich / 84.150 € jährlich.
Was diese Grenzen bedeuten
Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht der Beitrag selbst, sondern der höchste Gehaltsanteil, auf den der Beitragssatz angewendet wird. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze bestimmt, ab welchem Einkommen Beschäftigte bei erfüllten Voraussetzungen aus der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht ausscheiden können.
Status und Anwendung
Die Werte sind für 2027 vorgesehen und gelten noch nicht. Zunächst muss die Bundesregierung den Entwurf beschließen, danach ist die Zustimmung des Bundesrates nötig. Die konkrete Auswirkung auf das Nettogehalt hängt von Einkommen, Versicherungsstatus und Beitragssätzen ab.
Allgemeine Informationen zum Veröffentlichungszeitpunkt. Individuelle Umstände und Vorgaben der zuständigen Stelle können zusätzliche Unterlagen oder Schritte erfordern.
