Bund beschließt Plan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung
Die Bundesregierung hat einen bundesweiten Plan gegen organisierten Sozialleistungsmissbrauch und die Ausbeutung von Beschäftigten beschlossen, besonders im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung. Er verbindet bereits geltende Regeln mit Vorhaben, die erst noch eingeführt oder gesetzlich geändert werden müssen.
Aktionsplan am 23. September 2026 beschlossen · einige Maßnahmen gelten bereits, andere erfordern Gesetzesänderungen
Was bereits gilt
Seit Juli 2026 melden Jobcenter Verdachtsfälle von Schwarzarbeit oder Mindestlohnverstößen an den Zoll. Im SGB II können Arbeitgeber seit dem 1. Juli 2026 für zu viel gezahlte Leistungen haften, wenn Beschäftigung gar nicht, unvollständig oder nur zum Schein gemeldet wurde.
Was noch umgesetzt werden soll
Geplant sind ein schnellerer Datenaustausch zwischen Behörden, eine entsprechende Haftungsregel im SGB XII, klarere Weisungen für Behörden und gesetzliche Anpassungen. Außerdem sollen Personen, die mit vollstreckbarem Haftbefehl gesucht werden, gesetzlich von SGB-II- und SGB-XII-Leistungen ausgeschlossen werden. Nicht alle Punkte galten bereits automatisch am 23. September.
Schutz vor Ausbeutung
Die Bundesregierung will Hintermänner wirksamer verfolgen, Opfer besser schützen und beraten sowie Beschäftigte schon vor der Abreise im Herkunftsland informieren. Die Mitteilung enthält keinen pauschalen Leistungsausschluss für rechtmäßig leistungsberechtigte EU-Bürgerinnen und -Bürger; Ansprüche werden weiterhin im Einzelfall geprüft.
Allgemeine Informationen zum Veröffentlichungszeitpunkt. Individuelle Umstände und Vorgaben der zuständigen Stelle können zusätzliche Unterlagen oder Schritte erfordern.
