Praktischer Ratgeber

Unterhaltsvorschuss: benötigte Unterlagen

Stand des Ausgangstexts: 2. September 2026 · Allgemeine Informationen

Für ein Kind, das bei einem Elternteil lebt, kann Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen, wenn Unterhalt nicht oder nicht vollständig gezahlt wird.

Unterlagen und Angaben vorbereiten

  • Amtlicher Antrag
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Ausweis des antragstellenden Elternteils und gegebenenfalls Aufenthaltspapiere
  • Meldebescheinigung oder Wohnsitznachweis
  • Vaterschaftsanerkennung oder Feststellung der Vaterschaft, soweit erforderlich
  • Vorhandener Unterhaltstitel, Beschluss, Urkunde oder andere rechtliche Unterlagen
  • Nachweise über bereits erhaltenen Unterhalt
  • Nachweise zu Kindergeld und gegebenenfalls Halbwaisenrente
  • Scheidungsbeschluss oder Trennungsnachweis, falls relevant
  • Bekannte Daten des anderen Elternteils für Prüfung und Rückforderung

Wichtiger Hinweis

Für Einwohner von Rheda-Wiedenbrück ist das städtische Jugendamt zuständig. Die auf der Kreisseite genannte Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen. Je nach Situation kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen.

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