Praktischer Ratgeber

PD U2: Arbeitslosengeld bei Arbeitssuche im Ausland

Stand des Ausgangstexts: 2. September 2026 · Allgemeine Informationen

Mit Zustimmung der Agentur für Arbeit kann Arbeitslosengeld I während einer zeitweisen Arbeitssuche in einem anderen EU-/EWR-Staat oder der Schweiz weitergezahlt werden. PD U2 weist diesen Anspruch im Zielland nach.

Unterlagen und Angaben vorbereiten

  • Nachweis der Arbeitslosmeldung und aktueller Arbeitslosengeld-I-Bescheid
  • Antrag auf Leistungsmitnahme vor der Abreise
  • Ausweis oder Reisepass
  • Anschrift und Kontaktdaten im Zielland
  • Geplantes Abreisedatum und Zielland
  • PD U2 der Agentur für Arbeit
  • Europäische Krankenversicherungskarte und mit der Krankenkasse geklärter Schutz
  • Nach Ankunft: Nachweis der Meldung bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung vor Ort
  • Nachweise der Arbeitssuche und Einhaltung der dort verlangten Termine

Wichtiger Hinweis

Vor Abreise sind in der Regel 4 Wochen Wartezeit einzuhalten; die Agentur kann eine frühere Abreise genehmigen. Die Mitnahme läuft üblicherweise 3 Monate und kann auf Antrag auf höchstens 6 Monate verlängert werden. Für lückenlose Zahlung musst du dich spätestens zu dem im PD U2 genannten Datum melden; das BA-Merkblatt nennt grundsätzlich höchstens 6 Tage nach Abreise.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen. Je nach Situation kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen.

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